Aktuelles2021-03-26T10:52:14+01:00

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Beweislast bei beanspruchter Sonderzahlung

Begehrt ein bereits mehrere Jahre arbeitsunfähiger Mitarbeiter eine Sonderzahlung aufgrund vertraglicher Vereinbarung bzw. betrieblicher Übung, obliegt ihm die Beweislast dafür, dass ihm der Anspruch auch ohne Entgeltfortzahlung zusteht, weil es sich um eine Vergütung mit Mischcharakter handelt.
LAG Baden-Württemberg 30.06.2020 – 9 Sa 13/20

Anspruchsberechtigung im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes

Der Begriff der Beschäftigten, welche nach § 10 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz einen Anspruch auf Auskunft nach §§ 11 bis 16 zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes haben, ist weit auszulegen. Folglich können ggf. auch arbeitnehmerähnliche Personen anspruchsberechtigt sein.
BAG 25.06.2020 – 8 AZR 145/19

Urlaubsanspruch auch für Zeitraum zwischen rechtswidriger Entlassung und anschließender Rückkehr

Nimmt ein Arbeitnehmer nach Feststellung einer rechtswidrigen Entlassung die Tätigkeit bei seinem bisherigen Arbeitgeber wieder auf, hat er auch für den Zwischenzeitraum einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Der Fall ist dem einer Erkrankung, in welchem der Arbeitnehmer auch gegen seinen Willen gehindert ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, gleichzustellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er in dem Zeitraum für einen anderen Arbeitgeber tätig war.
EuGH 25.06.2020 – C-762/18 und C-37/19

Anforderungen an fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

Auch ohne Abmahnung ist eine fristlose Kündigung in einem langjährigen bislang beanstandungsfreien Beschäftigungsverhältnis gerechtfertigt, wenn ein Mitarbeiter zunächst einer Kollegin und anschließend sich selbst in den Schritt fasst und dem folgend kundtut, dass sich da etwas tue. § 12 Abs. 3 AGG steht der Kündigung ebenfalls nicht entgegen.
LAG Köln 19.06.2020 – 4 Sa 644/19

Noch ungeklärt: Müssen Urlaubszeiten für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen berücksichtigt werden?

Die Regelung in einem Tarifvertrag, wonach für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nur die tatsächlich geleisteten Stunden von Bedeutung sind und Stunden, in denen der Arbeitnehmer seinen bezahlten Mindestjahresurlaub antritt, unbeachtet bleiben, könnte mit Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta der EU und Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG unvereinbar sein, weil ein unzulässiger Anreiz bestehen könnte, auf Urlaub zu verzichten. Mit dieser Thematik wird sich nach einem Vorabentscheidungsersuchen des BAG nunmehr der EuGH befassen.
BAG 17.06.2020 – 10 AZR 210/19

Zeiterfassung per Fingerabdruck nicht rechtens

Zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck kann ein Mitarbeiter nicht gezwungen werden. Eine Verarbeitung von derartigen biometrischen Daten gestattet Art. 9 Abs. 2 DSGVO nur in Ausnahmefällen.
LAG Berlin-Brandenburg 04.06.2020 – 10 Sa 2130/19

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