Aktuelles

Weniger Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null

Der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters darf für jeden vollen Kalendermonat, in welchem er wegen Kurzarbeit Null keine Arbeitsleistung erbringt, um 1/12 des Jahresurlaubs gekürzt werden.
LAG Düsseldorf 12.03.2021 – 6 Sa 824/20

Weniger Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null2021-03-22T17:22:13+01:00

Wann ist Rufbereitschaft als volle Arbeitszeit zu werten?

Nur wenn ein Mitarbeiter durch die Rufbereitschaft im Hinblick auf seine Freizeitgestaltung ganz erheblich beeinträchtigt ist, ist diese in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Organisatorische Schwierigkeiten bzgl. der freien Entscheidungsgewalt des Mitarbeiters, die für […]

Wann ist Rufbereitschaft als volle Arbeitszeit zu werten?2021-03-22T17:29:11+01:00
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