Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, sind bei Geltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 621 BGB zu kündigen.
BAG 11.06.2020 – 2 AZR 374/19
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Archiv: 2021 | 2020 | 2019 | ältere Beiträge
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Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, sind bei Geltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 621 BGB zu kündigen.
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