Wurde mit dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer wirksam ein umfassendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, ist es diesem auch nicht gestattet, einem Konkurrenzunternehmen ein zinsloses Darlehen zu gewähren. Hiermit würde er mittelbar in Wettbewerb zu seinem bisherigen Arbeitgeber treten.
BAG 07.07.2015 – 10 AZR 260/14