Bietet ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung an, ihn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen, kann die außerordentliche Kündigung keinen Erfolg haben.
LAG Berlin-Brandenburg 14.06.2018 – 15 Sa 214/18