Findet sich in einem Vorstandsdienstvertrag eine Regelung, wonach der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen festlegen kann, ob eine variable Vergütung bezahlt wird und es sich bei entsprechenden Zahlungen auf jeden Fall um freiwillige Zuwendungen handelt, kann hieraus kein Anspruch unter Verweis auf § 307 BGB hergeleitet werden.
BGH 24.09.2019 – II ZR 192/18