Ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG, der wegen einer Nichteinstellung aufgrund einer gegen das Altersdiskriminierungsverbot verstoßenden Stellenausschreibung geltend gemacht wird, kann nur gegen den potentiellen Arbeitgeber gerichtet werden. Gegen einen von dem Arbeitgeber eingesetzten Personalvermittler besteht kein derartiger Anspruch.
BAG 23.01.2014 – 8 AZR 118/13