Es besteht kein Anspruch eines Arbeitnehmers auf kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes aus betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber den bisherigen Parkplatz beseitigt hat und unter erheblichen Aufwendungen eine neue Parkplatzfläche errichtet hat.
LAG Baden-Württemberg 13.01.2014 – 1 Sa 17/13