Sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Prämie für den Fall zu, dass diese aus der Gewerkschaft austreten, verstößt er hiermit gegen die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit. Daneben steht der Gewerkschaft auch ein Unterlassungsanspruch zu, wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiter offensiv nach ihrer  Gewerkschaftszugehörigkeit befragt oder Vordrucke für die Kündigung der Gewerkschaftsmitgliedschaft auslegt.
ArbG Gelsenkirchen 09.03.2016 – 3 Ga 3/16