Sieht eine Vereinbarung über den Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente ab Erreichen einer bestimmten Altersgrenze vor, dass die Betriebsrente um Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen zu kürzen ist, kann dies so zu verstehen sein, dass eine Betriebsrente erst dann begehrt werden kann, wenn auch der gesetzliche Anspruch besteht.
BAG 13.01.2015 – 3 AZR 894/12