Eine Adipositas ist eine Behinderung im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG, wenn diese wegen Problemen bei der Mobilität, Belastbarkeit und Stimmung offenkundig ein Hindernis für die Teilhabe am Berufsleben darstellt. Hiervon ist bei einer schweren, extremen oder morbiden Adipositas auszugehen.
EuGH Schlussanträge des Generalanwalts vom 17.07.2014 – Rs. C-354/13 (Kaltoft)