Stellt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung frei, ist für die Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auch der Verdienst während des Freistellungszeitraums entscheidend.
BSG 30.08.2018 – B 11 AL 15/17 R