Die Leiharbeitnehmer, die zum regelmäßigen Personalbestand eines Betriebes gehören, sind bei der Ermittlung der Belegschaftsstärke für die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen.
BAG 18.01.2017 – 7 ABR 60/15
Aktuelles
Archiv: 2021 | 2020 | 2019 | ältere Beiträge