arbeitsrechtskanzlei boehm

Kanzlei Dr. Böhm

Herzlich Willkommen

Die in Bad Schwartau / Lübeck ansässige Kanzlei für Arbeitsrecht berät und vertritt deutschlandweit Unternehmen aller Art sowie Führungskräfte, insbesondere Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte, aber auch Arbeitnehmer bei der Lösung aller arbeitsrechtlichen Problemstellungen sowie bei Umstrukturierungen.

arbeitsrechtskanzlei boehm

Tätigkeitsbereiche

Für ihre Mandanten übernimmt die Kanzlei die Prozessführung zu sämtlichen Themen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts vor allen deutschen Arbeitsgerichten einschließlich des Bundesarbeitsgerichts und mit Behörden, wie dem Integrationsamt, Regierungspräsidium oder dem Gewerbeaufsichtsamt.

Außergerichtlich werden Sie durch die Kanzlei ebenfalls in sämtlichen Fragestellungen, die das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht bzw. das Dienstvertragsrecht betreffen, betreut. Das umfassende Leistungsspektrum reicht dabei bis hin zur vollständigen Planung und Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich Outsourcing und Verhandlungen / Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen bzw. anderen Betriebsvereinbarungen.

Die Mandanten schätzen an der Kanzlei für Arbeitsrecht die herausragende Verhandlungs- und Durchsetzungsstärke ebenso wie die wirtschaftliche Weitsicht und die schnelle Reaktion. Im Bereich der Betreuung von Organen und Führungskräften werden durch die Mandanten besonders das spezialisierte Fachwissen und die persönliche Betreuung gelobt.

Schwerpunkte

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  • Arbeitszeitrecht
  • Arbeitsentgelt
  • Managerhaftung
  • Betriebsübergang
  • Schwerbehindertenrecht
  • Europäisches Arbeitsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • (Besonderer) Kündigungsschutz
  • Umstrukturierung/Restrukturierung
  • Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebsverfassungsrecht

Referenzen

Handelsblatt 16. Juni 2023

Dr. Annett Böhm wurde im Jahr 2023 erneut im Rahmen des Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ von Handelsblatt und dessen renommierten Kooperationspartner Best Lawyers® als eine von Deutschlands besten Anwälten ausgezeichnet. Die Auszeichnung erstreckt sich auf die Bereiche Arbeitsrecht allgemein und Betriebliche Altersversorgung. Die Bestenliste beruht auf einer umfangreichen Befragung von Anwälten zu den Fähigkeiten von Kollegen und insbesondere danach, welchen Anwalt sie ihrem Mandanten außerhalb der eigenen Kanzlei empfehlen würden, falls sie das Mandat aus Zeitgründen oder wegen bestehender Interessenkollision nicht selber übernehmen könnten.

Handelsblatt 24. Juni 2022

Wie in den Vorjahren und nun schon zum zehnten Mal in Folge wird Dr. Annett Böhm vom Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers®, der weltweit Anwaltsrankings erstellt, zu den führenden deutschen Rechtsanwälten in den einzigen beiden arbeitsrechtlichen Kategorien Arbeitsrecht allgemein und Employee Benefits/Betriebliche Altersvorsorge gezählt.

Handelsblatt 25. Juni 2021

Im Jahr 2021 erhielt Dr. Annett Böhm im Rahmen des Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ von Handelsblatt und dessen renommierten Kooperationspartner Best Lawyers® wiederum die Auszeichnung für die Bereiche Arbeitsrecht allgemein und Betriebliche Altersversorgung. Ermittelt werden dabei nach wie vor jeweils die renommiertesten Rechtsberater in einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren, bei dem ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten und Empfehlungen von Berufskollegen außerhalb der eigenen Kanzlei befragt werden.

Weitere

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Handelsblatt 26. Juni 2020, S. 44

Auch 2020 wurde Dr. Annett Böhm im Rahmen des Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ von Handelsblatt und dem renommierten Kooperationspartner Best Lawyers® in die Liste Deutschlands bester Anwälte für die Bereiche Arbeitsrecht und Betriebliche Altersversorgung aufgenommen.

Lawyer Monthly Magazine

Women in Law Awards 2019 – Winner Employment Law Germany

Handelsblatt 28. Juni 2019, S. 44

Dr. Annett Böhm wurde im Jahr 2019 erneut im Rahmen des Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ von Handelsblatt und dessen renommierten Kooperationspartner Best Lawyers® als eine von Deutschlands besten Anwälten ausgezeichnet. Die Auszeichnung erstreckt sich auf die Bereiche Arbeitsrecht allgemein und Betriebliche Altersversorgung.

Handelsblatt 13. Juli 2018, S. 23

2018 hat es Dr. Annett Böhm erneut geschafft, im Rahmen des Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ von Handelsblatt und dessen renommierten Kooperationspartner Best Lawyers® als eine von Deutschlands besten Anwälten ausgezeichnet zu werden. Wie bereits im Vorjahr erhielt sie die Auszeichnung sowohl für den Bereich Labor and Employment Law als auch für den Bereich Employee Benefits

Handelsblatt 22. Juni 2017, S. 22

Wie in den Vorjahren und nun schon zum fünften Mal in Folge wird Dr. Annett Böhm vom Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers®, der weltweit Anwaltsrankings erstellt, zu den führenden deutschen Rechtsanwälten in den einzigen beiden arbeitsrechtlichen Kategorien Arbeitsrecht allgemein und Employee Benefits/Betriebliche Altersvorsorge gezählt. Methodisch wurde die Rangliste auf Grundlage einer umfangreichen Peer-to-Peer-Umfrage erstellt. In dieser Umfrage werden ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten befragt.

Handelsblatt 24.06.2016, S. 23

Dr. Annett Böhm wurde im Jahr 2016 erneut im Rahmen des Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ von Handelsblatt und dessen renommierten Kooperationspartner Best Lawyers® als eine von Deutschlands besten Anwälten ausgezeichnet. Dieses Mal bekam sie die Auszeichnung für den Bereich Arbeitsrecht allgemein und den neu aufgenommenen Bereich Tarifrecht. Ermittelt werden jeweils die renommiertesten Rechtsberater in einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren. Dabei werden ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten und Empfehlungen von Berufskollegen außerhalb der eigenen Kanzlei befragt.

Handelsblatt 26.06.2015, S. 14

2015 hat es Dr. Annett Böhm zum dritten Mal in Folge geschafft, im Rahmen des Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ von Handelsblatt und dessen renommierten Kooperationspartner Best Lawyers® als eine von Deutschlands besten Anwälten ausgezeichnet zu werden. Wie bereits im Vorjahr erhielt sie die Auszeichnung sowohl für den Bereich Labor and Employment Law als auch für den Bereich Employee Benefits.

Handelsblatt 10.06.2014, S. 14

Wie bereits im Jahr 2013 wurde Dr. Annett Böhm auch im Rahmen des Rankings „Deutschlands beste Anwälte 2014“ von Handelsblatt und dessen renommierten Kooperationspartner Best Lawyers® zu einem von Deutschlands besten Anwälten für den Bereich Employee Benefits gekürt. Zusätzlich wurde sie in diese wohl meist respektierte Empfehlungsliste für Anwälte in der Praxis auch für den Bereich Labor and Employment Law aufgenommen. Die Zugehörigkeit zu beiden arbeitsrechtlichen Sparten wird deutschlandweit von mehr als 10.000 Fachanwälten für Arbeitsrecht nur gut zehn Rechtsanwälten zuteil.

Handelsblatt 11.06.2013, S. 16

Dr. Annett Böhm wird im Rahmen des Rankings „Deutschlands beste Anwälte 2013“ von Handelsblatt und dessen renommierten Kooperationspartner Best Lawyers® zu einem von Deutschlands besten Anwälten gekürt. Die Auszeichnung für den Bereich Employee Benefits erhielten neben Frau Rechtsanwältin Dr. Annett Böhm deutschlandweit lediglich elf weitere Arbeitsrechtler. Best Lawyers® ist das international führende Nachschlagewerk für Rechtsanwälte und die wohl meist respektierte Empfehlungsliste für Anwälte in der Praxis. Die Bestenliste beruht auf einer umfangreichen Befragung von Anwälten zu den Fähigkeiten von Kollegen und insbesondere danach, welchen Anwalt sie ihrem Mandanten außerhalb der eigenen Kanzlei empfehlen würden, falls sie das Mandat aus Zeitgründen oder wegen bestehender Interessenkollision nicht selber übernehmen könnten.

Kanzleien in Deutschland 2011, S. 733

Dr. Annett Böhm ist hochspezialisiert auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Sie ist auch für das Recht der Provisions- und Handelsvertreter anerkannt. Hervorgehoben wird zudem, dass sich Dr. Annett Böhm als Autorin vor allem zu den Themen Pflegezeitgesetz, Arbeitnehmerüberlassung und Teilzeit- und Befristungsrecht geäußert hat sowie Lehrbeauftrage an der Hochschule Pforzheim ist.

JUVE-Handbuch 2010/2011, S. 268

Dr. Annett Böhm wird als „häufig empfohlene Anwältin“ genannt und von anderen Rechtsanwälten / Fachanwälten für Arbeitsrecht als „gute Anwältin der jüngeren Generation“ eingestuft.

Kanzleien in Deutschland 2010, S. 673

Dr. Annett Böhm ist hochspezialisiert auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Sie ist auch für das Recht der Provisions- und Handelsvertreter anerkannt. Kanzleiphilosophie: „perfekt und persönlich“.

JUVE-Handbuch 2009/2010, S. 238

Dr. Annett Böhm wird als „häufig empfohlene Anwältin“ genannt, ihre Tätigkeit und ihr Fachwissen werden als „juristisch brillant“ beschrieben.

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Vita

Ausbildung und beruflicher Werdegang

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  • 2000 Praktisches Auslandssemester in Kalifornien/USA
  • 2001 Erstes Juristisches Staatsexamen an der Universität Leipzig
  • 2003 Promotion (summa cum laude) an der Universität Leipzig
  • 2003 Zweites Juristisches Staatsexamen (Sachsen)
  • Seit 2004 Rechtsanwältin
  • Seit 2007 Fachanwältin für Arbeitsrecht

Auszeichnungen

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  • 2020 „Deutschlands beste Anwälte“ Handelsblatt / Best Lawyers® für die Bereiche Arbeitsrecht allgemein und Betriebliche Altersversorgung
  • 2019 „Deutschlands beste Anwälte“ Handelsblatt / Best Lawyers® für die Bereiche Arbeitsrecht allgemein und Betriebliche Altersversorgung
  • 2018 „Deutschlands beste Anwälte“ Handelsblatt / Best Lawyers® für die Bereiche Labor and Employment Law sowie Employee Benefits
  • 2017 „Deutschlands beste Anwälte“ Handelsblatt / Best Lawyers® für die Bereiche Labor and Employment Law sowie Employee Benefits
  • 2016 „Deutschlands beste Anwälte“ Handelsblatt / Best Lawyers® für die Bereiche Arbeitsrecht allgemein sowie Tarifrecht
  • 2015 „Deutschlands beste Anwälte” Handelsblatt / Best Lawyers® für die Bereiche Labor and Employment Law sowie Employee Benefits
  • 2014 „Deutschlands beste Anwälte” Handelsblatt / Best Lawyers® für die Bereiche Labor and Employment Law sowie Employee Benefits
  • 2013 „Deutschlands beste Anwälte” Handelsblatt / Best Lawyers® für den Bereich Employee Benefits
  • 2003 Feldbauschpreis der Dr.-Feldbausch-Stiftung für hervorragende Dissertation

Bisherige Positionen

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  • Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät “Naegele-Kanzlei für Arbeitsrecht” in Stuttgart 2004 bis 2010
  • Lehrbeauftragte an der Hochschule Pforzheim 2006 bis 2013
  • Lehrbeauftragte an der WHL Wissenschaftliche Hochschule Lahr/Schwarzwald 2007 bis 2010

Lehre

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Pforzheim 2006 bis 2013:

  • Vorlesungen zu den Themen:
  • Arbeitsvertragsrecht
  • Arbeitszeugnisse

Lehrbeauftragte an der WHL Wissenschaftliche Hochschule Lahr/Schwarzwald 2007 bis 2010:
Vorlesungen zu den Themen:

  • BGB AT
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht

Referentin auf Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO

Mitgliedschaften

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  • Deutscher AnwaltVerein e.V.
  • ARGE Arbeitsrecht im DAV
  • Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein


Interessen

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Laufen, (Halb-) Marathon, Klavier, Tennis, Golf


Lebensmotto

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„Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertold Brecht)

Publikationen

Handbücher

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Erstellung aller arbeitsrechtlich relevanten Formulare zu zeitbezogenen Sonderformen des Arbeitsverhältnisses
(u.a. Befristung, Teilzeit, Probearbeitsverhältnis, Prozessarbeitsverhältnis)
in: Liebers/Hoefs (Hrsg.)
Formularbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 7. Auflage
Luchterhand Verlag 2023

Erstellung aller arbeitsrechtlich relevanten Formulare zu §§ 168-175 SGB IX, § 17 MuSchG, § 18 BEEG und §§ 2, 3 und 5 PflegeZG
in: Mestwerdt/Spengler/Dubon (Hrsg.)
Kündigungsschutzrecht-Kommentiertes Prozessformularbuch, 2. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2021

Kommentare

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Kommentierung des Pflegezeitgesetzes
in: Krahmer/Plantholz/Kuhn-Zuber (Hrsg.)
Sozialgesetzbuch XI, 6. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2024

Kommentierung der §§ 1; 2; 3; 4; 5; 22 und 23 TzBfG
in: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, Band 3, 2. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2023

Kommentierung § 18 BEEG, § 17 MuSchG, § 5 PflegeZG
in: Gallner/Mestwerdt/Nägele (Hrsg.)
Kündigungsschutzrecht-Kommentar, 7. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2021

Kommentierung § 18 BEEG, § 17 MuSchG, § 5 PflegeZG
in: Gallner/Mestwerdt/Nägele (Hrsg.)
Kündigungsschutzrecht-Kommentar, 6. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2018

Kommentierung des Pflegezeitgesetzes
in: Krahmer/Plantholz (Hrsg.)
Sozialgesetzbuch XI, 5. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2018

Kommentierung der §§ 1; 2; 3; 4; 5; 22 und 23 TzBfG
in: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, Band 3
Nomos Verlagsgesellschaft 2016

Kommentierung des Pflegezeitgesetzes
in: Das Deutsche Bundesrecht (Loseblattsammlung), 2. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2015

Kommentierung § 18 BEEG, § 9 MuSchG, § 5 PflegeZG
in: Gallner/Mestwerdt/Nägele (Hrsg.)
Kündigungsschutzrecht-Kommentar, 5. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2015

Kommentierung des Pflegezeitgesetzes
in: Klie/Krahmer/Plantholz (Hrsg.)
Sozialgesetzbuch XI, 4. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2013

Kommentierung § 18 BEEG, § 9 MuSchG, § 5 PflegeZG, § 2 ArbPlSchG
in: Fiebig/Gallner/Nägele (Hrsg.)
Kündigungsschutzrecht-Kommentar, 4. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2012

Kommentierung der §§ 11-19 AÜG, §§ 1,4,5,22,23 TzBfG
in: Hümmerich/Boecken/Düwell (Hrsg.)
AnwaltKommentar Arbeitsrecht in zwei Bänden, 2. Auflage
DeutscherAnwaltVerlag 2010

Kommentierung des Pflegezeitgesetzes
in: Das Deutsche Bundesrecht (Loseblattsammlung)
Nomos Verlagsgesellschaft 2009

Kommentierung des Pflegezeitgesetzes
in: Klie/Krahmer (Hrsg.)
Sozialgesetzbuch XI, 3. Auflage
Nomos Verlagsgesellschaft 2008

Kommentierung der §§ 11-19 AÜG
in: Hümmerich/Boecken/Düwell (Hrsg.)
AnwaltKommentar Arbeitsrecht in zwei Bänden
DeutscherAnwaltVerlag 2007

Aufsätze

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Dienstwagen ohne Privatnutzungserlaubnis – Handlungsoptionen des Arbeitgebers bei Verstößen
in: Arbeits-Rechts-Berater 2024, S. 87
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Richtig reagieren bei zweifelhafter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
in: Arbeits-Rechts-Berater 2023, S. 311

Berufung oder Anschlussberufung nach Teilunterliegen in erster Instanz?
in: Arbeits-Rechts-Berater 2022, S. 61
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Mit Abfindung & Co. abschlagsfrei früher in Rente
in: Arbeits-Rechts-Berater 2021, S. 318

Zwangsvollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen Abfindungsurteil gem. §§ 9, 10 KSchG
in: Arbeits-Rechts-Berater 2021, S. 224
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Zusatzurlaub für nachweislich schwerbehinderte Menschen – Welche Nachweismöglichkeit(en) gibt es und existieren Alternativen zum Schwerbehindertenausweis?
in: Arbeits-Rechts-Berater 2021, S. 86
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Elektronischer Rechtsverkehr: Herausforderung PDF – Anforderungen und Heilungsmöglichkeiten
in: Arbeits-Rechts-Berater 2020, S. 389

Aufbewahrungsfristen für BEM-Unterlagen in der Personalakte
in: Arbeits-Rechts-Berater 2020, S. 280
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Alkoholfahrten von Arbeitnehmern und ihre Konsequenzen
in: Arbeits-Rechts-Berater 2020, S. 188
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Die Höhe der Abfindung bei Auflösungsanträgen nach §§ 9, 10 KSchG – Unberechenbar?
in: Arbeits-Rechts-Berater 2020, S. 28
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Zulässigkeit der Beschäftigung von Ausländern als Leiharbeitnehmer
in: Arbeits-Rechts-Berater 2019, S. 311

Vorbehaltszahlung contra Zurückbehaltungsrecht – Welche Anforderungen haben Arbeitgeber zu beachten?
in: Arbeits-Rechts-Berater 2019, S. 117
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Vorwerfbarkeit von Pflichtverletzungen bei psychischen Erkrankungen – Auswirkungen auf die Zulässigkeit einer Abmahnung oder Kündigung
in: Arbeits-Rechts-Berater 2018, S. 310
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung – Ein Plädoyer für eine vorausschauende Vertragsgestaltung
in: Arbeits-Rechts-Berater 2018, S. 253

Krankheitsbedingte Kündigung – Besonderheiten bei beurlaubten Beamten
in: Arbeits-Rechts-Berater 2018, S. 154
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Haftungsfalle Direktversicherung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Handlungsbedarf bei vorzeitigem Ausscheiden
in: Arbeits-Rechts-Berater 2017, S. 386

Hilfe in der Not: Das Arbeitgeber-Darlehen – Abgrenzung von anderen Formen der Lohnvorauszahlung und Mindestanforderungen
in: Arbeits-Rechts-Berater 2016, S. 348

Rechtssicherer Einstieg in ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Anforderungen an die Verfahrenseröffnung
in: Arbeits-Rechts-Berater 2016, S. 210
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Anforderungen an ein Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife – Rechtsgrundlagen und praktische Hürden
in: Arbeits-Rechts-Berater 2016, S. 89

Haftungsfalle „Urlaubsabgeltung“ – Verjährung des Anspruchs trotz Kündigungsschutzklage
in: Arbeits-Rechts-Berater 2015, S. 385
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Das unterschätzte Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten – Die Hürden des § 4 Abs. 1 TzBfG im Überblick
in: Arbeits-Rechts-Berater 2015, S. 240

Verfahrensherrschaft im BEM-Verfahren – Wann kann der Arbeitgeber das Verfahren verweigern oder abbrechen?
in: Arbeits-Rechts-Berater 2015, S. 185
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Langzeitarbeitszeitkonten auf dem Prüfstand – Rahmenbedingungen und Interessenskonflikte
in: Arbeits-Rechts-Berater 2015, S. 19

Nachteilige Referenzauskünfte – Haftung des Ex-Arbeitgebers bei verweigerter bzw. falscher Auskunftserteilung
in: Arbeits-Rechts-Berater 2014, S. 55
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

„Kostspieliges Arbeitszeugnis“ – Drohende Schadensersatzansprüche bei verspäteter Ausstellung
in: Arbeits-Rechts-Berater 2013, S. 344
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

„Low und Zero Performer“ – Handlungsoptionen bei Leistungsmängeln im Arbeitsverhältnis
in: Arbeits-Rechts-Berater 2013, S. 212
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Tarifverträge über Branchenzuschläge – Neue Herausforderungen für das Vertragsmanagement im Leiharbeitsverhältnis
in: Arbeits-Rechts-Berater 2013, S. 92

Das Prozessarbeitsverhältnis – Ein Fluch oder Segen?
in: Arbeits-Rechts-Berater 2012, S. 382

Effektive Durchsetzung des Anspruchs auf stufenweise Wiedereingliederung
in: Arbeits-Rechts-Berater 2012, S. 315
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Kein Arbeitsschutz für Leih-Arbeitnehmer? Schutzpflichten von Ver- und Entleihern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
in: Arbeits-Rechts-Berater 2012, S. 58
(Koautor: Dr. Jeannine Anton-Dyck)

Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens bei Verdacht einer Straftat – BAG setzt vorschnellen Aussetzungsbeschlüssen Grenzen
in: Arbeits-Rechts-Berater 2011, S. 385

Richtige Antragstellung bei Pflegezeit – Sonderkündigungsschutz on/off
in: Arbeits-Rechts-Berater 2011, S. 320

Rahmenvereinbarung für befristete Arbeitsverträge – Gestaltungshinweise und Abgrenzungsfragen
in: Arbeits-Rechts-Berater 2011, S. 123

Sabbatical-Vereinbarung – Gestaltungshinweise unter Berücksichtigung des Flexi-II-Gesetzes
in: Arbeits-Rechts-Berater 2010, S. 289

Richtig reagieren bei übergangenem Antrag
in: Arbeits-Rechts-Berater 2010, S. 93

Elternzeit für Großeltern
in: Arbeits-Rechts-Berater 2009, S. 379

Beweisführung über den Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs
in: Arbeits-Rechts-Berater 2009, S. 121

Bildungsurlaub – bezahlter Freistellungsanspruch (Teil 2)
in: Arbeits-Rechts-Berater 2008, S. 373

Bildungsurlaub – bezahlter Freistellungsanspruch (Teil 1)
in: Arbeits-Rechts-Berater 2008, S. 341

Nachträgliche Zulassung der Entfristungsklage
in: Arbeits-Rechts-Berater 2008, S. 256

Vereinbarte Formerfordernisse im Arbeitsrecht
in: Arbeits-Rechts-Berater 2008, S. 91

Berechnung des Annahmeverzugslohns
in: Arbeits-Rechts-Berater 2006, S. 317
(Koautor: Dr. Stefan Nägele)

§ 61 Abs. 2 ArbGG – das verkannte Druckmittel
in: Arbeits-Rechts-Berater 2006, S. 93

Praxisrelevante Probleme der Vertretung nach § 112 AktG
in: Betriebs-Berater 2005, S. 2197
(Koautor: Dr. Stefan Nägele)

Tücken der Klagefrist im Schwerbehindertenrecht
in: Arbeits-Rechts-Berater 2005, S. 253

Arbeitsrechtliche Auswirkungen der neuen Nachweispflicht im Schwerbehindertenrecht
in: Arbeits-Rechts-Berater 2004, S. 377

Die Richterablehnung im arbeitsgerichtlichen Verfahren
in: Arbeits-Rechts-Berater 2004, S. 194

Die Gegenvorstellung – ein wichtiger Rechtsbehelf im arbeitsgerichtlichen Verfahren
in: Arbeits-Rechts-Berater 2004, S. 126
(Koautor: Dr. Stefan Nägele)

Sonstige Beiträge

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Arbeitsrecht, Lerneinheit 1 (Individualarbeitsrecht)
AKAD. Wissenschaftliche Hochschule Lahr GmbH 2008
(Koautor: Prof. Dr. Stefan Nägele)

Arbeitsrecht, Lerneinheit 2 (Kündigungsschutz und Bestandsschutz)
AKAD. Wissenschaftliche Hochschule Lahr GmbH 2008
(Koautor: Prof. Dr. Stefan Nägele)

Arbeitsrecht, Lerneinheit 3 (Kollektives Arbeitsrecht)
AKAD. Wissenschaftliche Hochschule Lahr GmbH 2008
(Koautor: Prof. Dr. Stefan Nägele)

Arbeitsrecht, Lerneinheit 4 (Europäisches Arbeitsrecht)
AKAD. Wissenschaftliche Hochschule Lahr GmbH 2008
(Koautor: Prof. Dr. Stefan Nägele)

Juristische Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Rechtsformenwahl, Lerneinheit 2
AKAD. Wissenschaftliche Hochschule Lahr GmbH 2008
(Koautor: Prof. Dr. Stefan Nägele)

Arbeitsrecht im Wandel
in: Personal2006 – Messemagazin, S. 5

Sonstiges:

Autorenteam „Der Arbeits-Rechts-Berater“ (Otto-Schmidt-Verlag)
Autorenteam „HRM-Newsletter-Personalrecht“

Buchbesprechungen

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Thüsing/Laux/Lembke, Kündigungsschutzgesetz – Praxiskommentar, 3. Auflage
in: NJW 2015, S. 302

Spengler/Hahn/Pfeiffer, Betriebliche Einigungsstelle
in: NJ 2011, S. 113

Boemke/Kern, Arbeitszeit im Gesundheitswesen
in: GesundheitsRecht 2005, S. 384

Kontakt

KANZLEI DR. BÖHM
Dr. Annett Böhm

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Am Berg 3
23611 Bad Schwartau / Lübeck

Tel.: 0451 9898 8240