Erteilt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein derart ironisch, unsachlich und polemisch formuliertes Zeugnis, dass sich dieser damit lächerlich machen würde, und ist er nicht bereits dieses zu ändern, droht ihm im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens auch die Festsetzung einer Zwangshaft.
LAG Köln 14.02.2017 – 12 Ta 17/17