Beteiligt sich die Belegschaft eines betriebsratslosen Betriebsteils (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) nach Durchführung einer entsprechenden Abstimmung an der Betriebsratswahl im Hauptbetrieb, verliert der Betriebsteil seine gesetzlich fingierte Eigenständigkeit und wird Teil des Hauptbetriebes.
BAG 17.09.2013 – 1 ABR 21/12