Nach dem für Berlin geltenden Bildungsurlaubsgesetz ist der Begriff der beruflichen Weiterbildung weit gefasst. Folglich kann hierunter auch ein Yoga-Kurs fallen, wenn es dessen offizielles Ziel und didaktisches Konzept ist, die Teilnehmer für das Berufsleben zu stärken.
LAG Berlin-Brandenburg 11.04.2019 – 10 Sa 2076/18
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