Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Anspruch auf Weihnachtsgeld ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt voraussetzt, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich stand. Dies gilt auch dann, wenn die Klausel nicht danach differenziert, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Der Eintritt der Bedingung gilt jedoch nach § 162 Abs. 2 BGB als nicht erfolgt, wenn der Arbeitgeber diesen treuwidrig herbeigeführt hat.
B AG 18.01.2012 – 10 AZR 667/10
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