Der in § 1 Abs. 4 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg verankerte Begriff der “politischen Weiterbildung” ist weit auszulegen (hier: Erlaubnis der Teilnahme einer von der IG Metall veranstalteten fünftägigen Bildungsmaßnahme mit dem Titel “Arbeitnehmer(innen) in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft”).
LAG Baden-Württemberg 09.08.2017 – 2 Sa 4/17