Der Mindestlohn umfasst alle zwingend und transparent geregelten Leistungen, die der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber für seine Arbeitsleistung erhält. Hierzu gehören auch Zulagen und Prämien. Diese Sichtweise entspricht der Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitnehmerentsenderecht.
BAG 21.12.2016 – 5 AZR 374/16