Verstirbt ein Mitarbeiter haben dessen Erben einen Urlaubsabgeltungsanspruch. Dieser bezieht sich nicht nur auf den von dem Verstorbenen im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes nicht genommenen Urlaub, sondern auch auf einen etwaigen zusätzlichen Urlaubsanspruch für Schwerbehinderte nach dem SGB IX oder einen solchen nach § 26 TVöD.
BAG 22.01.2019 – 9 AZR 45/16