Wechselt ein zeitbefristet beschäftigter Mitarbeiter von einem Arbeitgeber zu einem anderen, mit diesem verbundenen Arbeitgeber und erhält dort einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag zu ansonsten ungeänderten Bedingungen, ist hierin eine unzulässige Umgehung des § 14 Abs. 2 TzBfG zu sehen.
LAG Berlin-Brandenburg 31.01.2019 – 21 Sa 936/18