Auch eine in einem Kleinbetrieb ausgesprochene Kündigung kann wegen Verstoßes gegen das in § 7 Abs. 1 AGG normierte Benachteiligungsverbot unwirksam sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund dargelegter Indizien zu vermuten ist, dass eine Benachteiligung wegen des Lebensalters vorliegt und der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, diese zu widerlegen.
BAG 23.07.2015 – 6 AZR 457/14