Bezeichnet ein langjähriger Beschäftigter die Geschäftsführer eines familiengeführten Kleinbetriebes als “soziale Arschlöcher” kann das Arbeitsverhältnis auch ohne vorherige Abmahnung außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden.
LAG Schleswig-Holstein 24.01.2017 – 3 Sa 244/16