Soll an der Situation, dass in einem Autohaus ausschließlich Männer im Verkaufs- und Servicebereich beschäftigt werden, im Einverständnis mit dem Betriebsrat und um mehr weibliche Kunden anzusprechen, etwas geändert werden, kann eine Stellenanzeige mit dem genannten Inhalt gerechtfertigt sein.
LAG Köln 18.05.2017 – 7 Sa 913/16