Wird ein Arbeitnehmer innerhalb von 25 Monaten insgesamt sechsmal befristet zur Vertretung beschäftigt bzw. werden die Befristungen verlängert, stellt dies grundsätzlich noch keinen sog. institutionellen Rechtsmissbrauch dar.
LAG Berlin-Brandenburg 19.10.2018 – 2 Sa 683/18
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