Die in einem unwirksamen Tarifvertrag enthaltene Ausschlussfrist wird auch durch arbeitsvertragliche Bezugnahme auf diesen Tarifvertrag nicht Gegenstand des Arbeitsvertrages. Die Arbeitsvertragsparteien wollen einen Tarifvertrag regelmäßig nur so in Bezug nehmen, wie er auch tarifrechtlich gilt.
LAG Hannover 28.11.2012 – 2 Sa 76/12