Ein Beendigungszeugnis ist zwingend unter dem Datum des Tages der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Dies gilt auch dann, wenn es tatsächlich erst später ausgefertigt wurde.
LAG Köln 27.03.2020 – 7 Ta 200/19
Aktuelles
Archiv: 2021 | 2020 | 2019 | ältere Beiträge