Durch einen wirksamen Tarifvertrag können sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages abweichend von den gesetzlichen Vorschriften in § 14 Abs. 2 TzBfG geregelt werden.
BAG 15.08.2012 – 7 AZR 184/11