Erhält ein Mitarbeiter eine Prämie (hier: u.a. als Anerkennung für durchgängige Arbeitsfähigkeit) kann diese für die Ermittlung, ob der Mindestlohn bezahlt wurde, relevant sein. Nicht mindestlohnrelevant sind hingegen solche Zahlungen, welche ein Mitarbeiter unabhängig von seiner tatsächlichen Arbeitsleistung erhält bzw. die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckrichtung basieren.
BAG 08.11.2017 – 5 AZR 692/16