Hat der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreicht, kann ein mit ihm bestehendes Arbeitsverhältnis ggf. auch mehrfach durch eine Befristungsabrede verlängert werden. Insoweit ist nicht von einer Benachteiligung wegen des Alters auszugehen.
EuGH 28.02.2018 – C-46/17 John
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