Dem Betriebsrat steht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu. Dieses umfasst nicht die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und ihre Ausgestaltung.
BAG 22.03.2016 – 1 ABR 14/14