Es ist datenschutzrechtlich unzulässig, die Mitarbeiter dazu zu verpflichten, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per WhatsApp an den Arbeitgeber zu übersenden.
25. Datenschutzbericht der LDI NRW 12.05.2020
Es ist datenschutzrechtlich unzulässig, die Mitarbeiter dazu zu verpflichten, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per WhatsApp an den Arbeitgeber zu übersenden.
25. Datenschutzbericht der LDI NRW 12.05.2020