Es ist möglich, den Anspruch auf Zahlung einer Invalidenrente bei Berufsunfähigkeit in einer Pensionsordnung davon abhängig zu machen, dass der Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat. Diese Mindestaltersgrenze ist nicht altersdiskriminierend.
BAG 10.12.2013 – 3 AZR 796/11