Während einer Arbeitsunfähigkeit ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, einen Dienstwagen im Betrieb abzuliefern. Leistungsort ist in diesem Fall der Wohnort des Arbeitnehmers.
LAG Berlin-Brandenburg 10.01.2013 – 10 Sa 1809/12
Aktuelles
Archiv: 2021 | 2020 | 2019 | ältere Beiträge