Versucht ein Mitarbeiter eine Erhöhung seiner Vergütung mit Hilfe eines Sitzstreiks im Büro seines Vorgesetzten durchzusetzen, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Dies ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Mitarbeiter als Führungskraft des Unternehmens eine besondere Stellung genießt und jegliche Versuche des Vorgesetzten bis hin zur Androhung der Kündigung erfolglos blieben.
LAG Schleswig-Holstein 06.05.2015 – 3 Sa 354/14