Besteht für den Bereich eines Betriebes (hier: Medikamentenherstellung) die Festlegung, keine erkrankten Arbeitnehmer einzusetzen, kann der Arbeitgeber einem HIV erkrankten Arbeitnehmer in der Probezeit grundsätzlich problemlos kündigen. Eine derartige Kündigung ist weder treuwidrig noch sittenwidrig oder willkürlich. Hierin liegt auch keine entschädigungspflichtige Diskriminierung im Sinne des AGG. LAG Berlin-Brandenburg 13.01.2012 – 6 Sa 2159/11