Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen Mitarbeiter bei zwischenmenschlichen Problemen im Arbeitsverhältnis zu versetzen. Er muss zuvor weder Ursachenforschung betreiben noch die Verantwortung für das streitauslösende Ereignis klären.
LAG Mecklenburg-Vorpommern 30.07.2019 – 5 Sa 233/18