Nach dem LAG Baden-Württemberg (zuletzt: 3 Sa 8/16 vom 11.08.2016) steht nunmehr auch das LAG Niedersachsen (in Abweichung zur aktuellen Auffassung des BAG) auf dem Standpunkt, dass eine sachgrundlose Befristung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Mitarbeiter schon länger als drei Jahre nicht mehr für denselben Arbeitgeber tätig war.
LAG Niedersachsen 20.07.2017 – 6 Sa 1125/16 / LAG Niedersachsen 23.05.2017 – 9 Sa 1304/16