Nachdem der Fünfte Senat des BAG (zuletzt mit Urteil vom 22.02.2012) zu der Entscheidung gekommen war, dass ein Arbeitnehmer eine unbillige Weisung seines Arbeitgebers zunächst akzeptieren müsse bis das Arbeitsgericht etwas anderes festgestellt habe, hat er nun erklärt, an dieser Auffassung nicht mehr festhalten zu wollen. Das heißt, hält ein Arbeitnehmer eine Weisung seines Arbeitgebers für nicht gerechtfertigt, kann er sich dieser nunmehr direkt widersetzen. Er hat dann jedoch das Risiko und damit einhergehender negativer Folgen einer unzutreffenden Bewertung der Rechtslage zu tragen.
BAG 14.09.2017 – 5 AS 7/17