Beruft sich der Arbeitgeber zur Rechtfertigung einer Kündigung darauf, dass der Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers weggefallen ist, weil seine Tätigkeiten fremdvergeben wurden, liegt eine unzulässige Austauschkündigung vor, wenn die Fremdvergabe nicht in selbstständiger Erledigung durch den Dritten erfolgt, sondern dieser in den Arbeitsbetrieb des (kündigenden) Arbeitgebers eingegliedert wird.
LAG Berlin-Brandenburg 05.03.2013 – 12 Sa 1624/12