Auch wenn ein Arbeitgeber über Jahre hinweg bezahlte Raucherpausen gewährt hat, können die Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass er hieran festhält. Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn dem Arbeitgeber die Dauer und Häufigkeit der Raucherpausen jedes einzelnen Mitarbeiters gar nicht bekannt waren. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber mitteilen bzw. in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden, dass sich die Mitarbeiter für Raucherpausen zukünftig ausstempeln müssen.
LAG Nürnberg 05.08.2015 – 2 Sa 132/15