Der Betriebsrat hat auch dann kein Mitbestimmungsrecht für eine Umbaumaßnahme, wenn sich hierdurch seine Wege verlängern (hier: Verlängerung des Wegs zur Damentoilette um 200 Meter).
LAG Hessen 03.03.2014 – 16 TaBVGa 214/13
Aktuelles
Archiv: 2021 | 2020 | 2019 | ältere Beiträge