Erteilt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, obwohl er gesetzlich hierzu nicht verpflichtet ist, Auskünfte, die Einfluss auf das Vermögen der Mitarbeiter haben können, müssen diese zutreffend, vollständig und eindeutig sein. Ist dies nicht der Fall, haftet der Arbeitgeber für Schäden, welche den Mitarbeitern durch seine Aussagen entstehen.
BAG 18.02.2020 – 3 AZR 206/18