Ändert ein Arbeitnehmer vor der bevorstehenden Beendigung seines Arbeitsverhältnisses sein XING-Profil, in dem er seinen beruflichen Status unzutreffend angibt, rechtfertigt dies ohne das Hinzutreten weiterer Umstände noch keine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
LAG Köln 07.02.2017-12 Sa 745/16