Die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes kann nur dann widerrufen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist beispielsweise anzunehmen, wenn die weitere Tätigkeit des Vorstandsmitgliedes für das Unternehmen bis zum Ende der Amtszeit unzumutbar wäre.
OLG Frankfurt 17.02.2015 – 5 U 111/14