Im Gegensatz zu Umkleidezeiten, die immer dann zu vergüten sind, wenn die vom Arbeitgeber gestellte Dienstkleidung während der Arbeitszeit getragen werden muss und eine private Nutzung ausgeschlossen ist, ist die Rechtslage bezüglich Dusch- und Waschzeiten höchstrichterlich ungeklärt. Dusch- und Waschzeiten könnten dann vergütungspflichtig sein, wenn sie hygienisch zwingend erforderlich sind.
LAG Düsseldorf 03.08.3015 – 9 Sa 425/15