Auch ein bereits seit mehr als 30 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Mitarbeiter Geld (hier: einen 100-Euro-Schein, den ihm eine Finderin in seiner Funktion als Polizist übergeben hat) unterschlägt oder hierfür der dringende Verdacht besteht.
LAG Düsseldorf 28.06.2019 – 6 Sa 994/18