Hält ein Arbeitnehmer ohne Wissen seines Arbeitgebers 50% der Anteile eines mit diesem in Konkurrenz stehenden Unternehmens, kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer entscheidenden Einfluss auf den Betrieb seines Unternehmens ausübt.
LAG Schleswig-Holstein 12.07.2017 – 3 Sa 202/16