Leitet ein Arbeitnehmer E-Mails mit betrieblichem Inhalt zur Vorbereitung der Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber (hier: Konkurrenzunternehmen) an seinen privaten E-Mail-Account weiter, kann dies eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Insbesondere ist hierin eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten zu sehen.
LAG Berlin-Brandenburg 16.05.2017 – 7 Sa 38/17